﻿{"id":67,"date":"2016-03-04T12:20:15","date_gmt":"2016-03-04T11:20:15","guid":{"rendered":"https:\/\/pauly-stahlhandel.de\/?page_id=67"},"modified":"2017-01-30T10:41:44","modified_gmt":"2017-01-30T09:41:44","slug":"liefer-zahlungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pauly-stahlhandel.de\/de\/liefer-zahlungsbedingungen","title":{"rendered":"Liefer- &#038; Zahlungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<ol class=\"list-upper-roman\">\n<li>Abschl\u00fcsse\n<ol>\n<li>Unsere s\u00e4mtlichen &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.<\/li>\n<li>Abschl\u00fcsse und Vereinbarungen &#8211; insbesondere, wenn sie von unseren Bedingungen abweichen &#8211; werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<\/li>\n<li>Angebote verstehen sich freibleibend.<\/li>\n<li>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis k\u00f6nnen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Preise\n<ol>\n<li>Die Preise verstehen sich netto ausschlie\u00dflich Verpackung und beinhalten keine Mehrwertsteuer.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Zeitpunkt der Lieferung zul\u00e4ssige Nachberechnungen, Preiserh\u00f6hungen und Abgaben gelten als vereinbart.<\/li>\n<li>Frachtfrei gestellte Preise gelten unter Voraussetzung offenen, ungehinderten Bahn- und Schiffsverkehrs auf den in Betracht kommenden Bahnwegen, Auto- und Wasserstra\u00dfen.<\/li>\n<li>Etwaige \u00c4nderungen der \u00fcber der Angebotsabgabe aus Importen zugrunde liegenden Preisnotierungen des Lieferers, Devisentageskurse, Frachtraten, der Z\u00f6lle oder sonstige Abgaben am F\u00e4lligkeitstage gehen zu Lasten oder zu Gunsten des K\u00e4ufers.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Lieferzeit\n<ol>\n<li>Die Lieferzeiten sind bedingt durch die Lieferm\u00f6glichkeiten und -fristen der Lieferer, bei denen der Verk\u00e4ufer den Auftrag unterbringt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der endg\u00fcltigen Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der v\u00f6lligen Klarstellung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verk\u00e4ufers oder des Lieferwerkes unm\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Die vereinbarte Lieferfrist verl\u00e4ngert sich unbeschadet der Rechte des Verk\u00e4ufers aus Verzug des K\u00e4ufers, um den Zeitraum, w\u00e4hrenddessen der K\u00e4ufer mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder einem anderen Abschlu\u00df in Verzug ist.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind gestattet und k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer nicht zur\u00fcckgewiesen werden. Jede Teillieferung gilt als selbst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft.<\/li>\n<li>Bei Verk\u00e4ufen ab Lager wird der karteim\u00e4\u00dfige Vorrat als verf\u00fcgbar unterstellt. \u00c4nderungen und Streichungen auf Grund der tats\u00e4chlichen Vorratslage m\u00fcssen wir uns daher ausdr\u00fccklich vorbehalten. Ist die \u00c4nderung dem K\u00e4ufer nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zur\u00fccktreten. Schadensersatzanspr\u00fcche stehen ihm nicht zu.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>R\u00fccktrittsrecht und h\u00f6here Gewalt\n<ol>\n<li>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, ganz gleich, ob sie bei uns oder bei unserem Lieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n<li>Der h\u00f6heren Gewalt stehen Umst\u00e4nde gleich, wie Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, St\u00f6rungen der Betriebe oder des Transportes.<\/li>\n<li>In den F\u00e4llen IV 1. und IV. 2. kann der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer zur Nennung eines verbindlichen Liefertermins auffordern. Ist der Verk\u00e4ufer nicht bereit oder in der Lage, einen Liefertermin zu nennen, der in einem angemessenen Zeitraum seit Zugang der Aufforderung liegt, ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt unter Ausschlu\u00df jeglicher Schadensersatzanspr\u00fcche berechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Abweichungen und Gewichte\n<ol>\n<li>Abweichungen von Ma\u00dfen, Gewichten oder G\u00fcten sind zul\u00e4ssig nach DIN f\u00fcr Stahl und Eisen bzw. im Rahmen der geltenden \u00dcbung. Soweit die Preisberechnung nach Gewicht erfolgt, sind nur die ermittelten Gewichte, nicht die angegebenen St\u00fcckzahlen f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Die Gewichte werden von unseren bzw. den Wiegemeistern unserer Lieferstelle festgestellt und sind f\u00fcr die Berechnung der Lieferung ab Lager und ab Werk ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Bei Lieferung, gleichviel mit welchem Bef\u00f6rderungsmittel, ist das Gesamtgewicht f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebend. Unterschiede gegen\u00fcber den rechnerischen Einzelgewichten werden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig auf diese verteilt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Versand und Gefahren\u00fcbergang\n<ol>\n<li>Mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes bzw. unseres Lagers geht die Gefahr einschlie\u00dflich einer Beschlagnahmung in jedem Falle &#8211; z. B. bei fob- oder cif-Gesch\u00e4ften &#8211; auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Bei Frankolieferungen sind die Frachtkosten pp. lediglich als eine im Interesse des K\u00e4ufers gemachte Vorlage zu betrachten.<\/li>\n<li>Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unverpackt und nicht gegen Rost gesch\u00fctzt geliefert. Bef\u00f6rderungs- und Schutzmittel, die ebenso wie gedeckte Spezialwagen besonders berechnet werden, sowie den Versandweg k\u00f6nnen wir unter Beschr\u00e4nkung der Haftung auf grobes Verschulden ausw\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Versandfertig gemeldete Ware mu\u00df sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unm\u00f6glichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.<\/li>\n<li>An die Bedingungen der am Versand beteiligten Verfrachtungs- und Versicherungsunternehmen ist der K\u00e4ufer gebunden, sofern der Verk\u00e4ufer diese Unternehmen nicht grob sorgfaltswidrig ausgesucht hat.<\/li>\n<li>F\u00fcr St\u00fcckgutsendungen und Beiladungen werden die listenm\u00e4\u00dfigen oder vereinbarten Aufpreise berechnet bzw. die Kosten, die der Lieferer von uns erhebt.<\/li>\n<li>Bei Lieferungen frei Verwendungsstelle des Bestellers versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Wagen angefahren. Die Abladung der Ware ist Sache des Bestellers und geht zu seinen Lasten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ver\u00e4u\u00dferungsverbot und zul\u00e4ssige AusfuhrDas Material darf nur im Inland Verwendung finden. Eine eventuelle Ausfuhr in unbearbeitetem Zustand hat nur nach vorheriger Absprache mit uns zu erfolgen. Zuwiderhandlungen haben die Nachberechnung eines vom Lieferwerk festgelegten Hundertsatzes des Kaufpreises als Vertragsstrafe zur Folge. Bei Erzeugnissen, die dem Montanunionsvertrag unterliegen, gilt als Export nur die Lieferung in ein Gebiet au\u00dferhalb des Gemeinsamen Marktes. Das Gebiet des Gemeinsamen Marktes gilt im Sinne dieser Bestimmung als Inland.<\/li>\n<li>M\u00e4ngel\n<ol>\n<li>M\u00e4ngelr\u00fcgen sind vom K\u00e4ufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Vorbehalte von Verfrachtungsunternehmen oder Reedern in den Frachtpapieren sind kein Beweis f\u00fcr irgendwelche M\u00e4ngel.<\/li>\n<li>M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung zu r\u00fcgen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Empfang der Ware ist jede M\u00e4ngelr\u00fcge und jede M\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Durch Verhandlungen \u00fcber Beanstandungen verzichtet der Verk\u00e4ufer nicht auf den Einwand, da\u00df die M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.<\/li>\n<li>Der M\u00e4ngelanspruch verj\u00e4hrt sp\u00e4testens einen Monat nach schriftlicher Ablehnung der M\u00e4ngelr\u00fcge durch uns.<\/li>\n<li>Stellt uns der K\u00e4ufer auf Verlangen nicht Proben des beanstandeten Materials unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung, entfallen alle Anspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Mangelhafte Ware nehmen wir zur\u00fcck und ersetzen sie durch einwandfreie Ware. Statt dessen k\u00f6nnen wir auch den Minderwert ersetzen oder, soweit m\u00f6glich, Nachbesserung vornehmen. Ist eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung unm\u00f6glich, k\u00f6nnen wir, statt den Minderwert zu ersetzten, auch vom Vertrag zur\u00fccktreten. Dasselbe Recht steht dem K\u00e4ufer zu, wenn ihm das Behalten der mangelhaften Ware trotz der Minderung des Kaufpreises nicht zuzumuten ist. Ist die Ware bereits be- oder verarbeitet, steht dem K\u00e4ufer nur ein Minderungsrecht zu.<\/li>\n<li>Weitere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zahlungsbedingungen\n<ol>\n<li>Zahlung hat bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne Skontoabzug zu erfolgen, und zwar so, da\u00df wir am F\u00e4lligkeitstag \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem K\u00e4ufer nicht zu. Ebenso darf er nicht aufrechnen, es sei denn, da\u00df die von ihm geltend gemachte Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Wechsel- oder Scheck-\/Wechselgesch\u00e4fte schlie\u00dfen wir aus.<\/li>\n<li>Gutschriften \u00fcber Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abz\u00fcglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Bei Ziel\u00fcberschreitung werden Zinsen in bank\u00fcblicher H\u00f6he f\u00fcr Kontokorrent-Kredite berechnet.<\/li>\n<li>Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, die uns nach dem jeweiligen Abschlu\u00df bekannt werden und die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns au\u00dferdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder wegen Nichterf\u00fcllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf R\u00fccknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers.<\/li>\n<li>Sollten, gleichg\u00fcltig aus welchem Grund, Schwierigkeiten in der Transferierung des Rechnungsbetrages nach Deutschland auftreten, so gehen die dadurch entstehenden Nachteile zu Lasten des K\u00e4ufers. Bei Verk\u00e4ufen in fremder W\u00e4hrung tr\u00e4gt vom Vertragsabschlu\u00df ab der K\u00e4ufer das Kursrisiko.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, mit s\u00e4mtlichen Forderungen aufzurechnen gegen Forderungen des K\u00e4ufers, die ihm, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen uns zustehen. Das gilt auch dann, wenn von einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung anderer Leistungen erf\u00fcllungshalber vereinbart worden sind. Gegebenenfalls beziehen sich diese Vereinbarungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden f\u00e4llig, wird mit Wertstellung abgerechnet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Eigentumsvorbehalt\n<ol>\n<li>Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer s\u00e4mtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung.<\/li>\n<li>Von einer Pf\u00e4ndung oder einer anderen Beeintr\u00e4chtigung durch Dritte mu\u00df der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/li>\n<li>Der K\u00e4ufer darf unser Eigentum nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern. Der K\u00e4ufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, da\u00df die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gem\u00e4\u00df der Abs\u00e4tze 4 und 5 auf uns \u00fcbergeht. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zwecks Zahlung an uns bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Die Forderungen des K\u00e4ufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware &#8211; einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen &#8211; werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar ist es gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung gilt zur Sicherung in H\u00f6he des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.<\/li>\n<li>Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware.<\/li>\n<li>Be- und Verarbeitung erfolgen f\u00fcr uns im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitet Ware dient zu unserer Sicherung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.<\/li>\n<li>Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<\/li>\n<li>\u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist f\u00fcr beide Teile Essen.<\/li>\n<li>Wir sind auch berechtigt, den K\u00e4ufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/li>\n<li>In jedem Falle gilt unter Ausschlu\u00df ausl\u00e4ndischen Rechts nur deutsches Recht.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>SonstigesSollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen trotzdem rechtsverbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"text_rechts\">Stand 2015<\/p>\n<p>[gzd_complaints]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abschl\u00fcsse Unsere s\u00e4mtlichen &#8211; auch zuk\u00fcnftigen &#8211; Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. 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